Fußballverein 1210 Wien
Stand: Juli 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Fußballvereins 1210 Wien im Zusammenhang mit der Teilnahme am Trainings-, Spiel- und Vereinsbetrieb.
Sie ergänzen die Statuten des Vereins. Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die jeweils gültigen Statuten des Fußballvereins 1210 Wien sowie die einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Vereinsrechts und der zuständigen Sportverbände.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche außerordentlichen Mitglieder (Sportmitglieder), deren gesetzliche Vertreter sowie Teilnehmer an Vereinsveranstaltungen.
2. Mit der Anmeldung erkennt das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese AGB und die Statuten des Fußballvereins 1210 Wien an.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft entsteht durch:
- elektronische Anmeldung via die Webseite zwoelfzehn.at,
- Aufnahme durch den Vorstand oder der sportlichen Leitung,
- Bezahlung des festgesetzten Mitgliedsbeitrages
2. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Art und Umfang der Mitgliedschaft richten sich nach den Statuten des Vereins.
§ 3 Rechte und Pflichten
1. Sportmitglieder sind berechtigt, entsprechend ihrer Mitgliedschaft am Trainings- und Spielbetrieb teilzunehmen.
2. Stimm-, Wahl- oder Antragsrechte in der Generalversammlung bestehen ausschließlich nach Maßgabe der Statuten.
3. Alle Mitglieder verpflichten sich,
- die Statuten und diese AGB einzuhalten,
- den Vereinszweck zu fördern,
- das Ansehen des Vereins zu wahren,
- Anweisungen von Trainern und Funktionären Folge zu leisten.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird vom Vorstand festgelegt
2. Mitgliedsbeiträge sind unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb zu entrichten.
3. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht rückerstattet.
4. In besonderen sozialen oder gesundheitlichen Härtefällen kann der Vorstand nach freiem Ermessen eine abweichende Entscheidung treffen.
5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt von U7 bis U10 €325 und von U11 bis U18 €350 pro Halbjahr. Die Einhebung der Mitgliedsbeiträge erfolgt via SEPA Lastschrift am 1.8. und 1.2. zu Beginn der Halbsaison. Sollte kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €20 pro Halbjahr zusätzlich zu zahlen. Die Gebühr der Neuanmeldung für den Spielerpass beim Wiener Fußballverband beträgt einmalig €50. Rabatt von Geschwisterkindern beträgt €20 pro Halbjahr.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Mitgliedsbeiträge sind innerhalb der vom Verein festgesetzten Frist zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt,
- Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden,
- offene Forderungen einzufordern,
- das Mitglied bis zur vollständigen Zahlung vom Trainings- und Spielbetrieb auszuschließen,
- weitere vereinsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
§ 6 Saison und Kündigung
1. Es gelten folgende Saisonzeiträume:
- Frühjahr: 1. Februar bis 31. Juli
- Herbst: 1. August bis 31. Jänner
2. Kündigungen sind schriftlich via Mail an office@zwoelfzehn.at zu schicken.
3. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate. Auch nach Kündigung, bleibt die Beitragspflicht für die verbleibenden 5 Monate erhalten.
4. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, bleibt die Beitragspflicht für die jeweilige Saison bestehen. Das gilt insbesondere auch bei Zwangserbwerben.
§ 7 Trainings- und Spielbetrieb
1. Der Verein organisiert den Trainings- und Spielbetrieb nach seinen organisatorischen und sportlichen Möglichkeiten.
2. Änderungen von Trainingszeiten, Trainingsorten oder Trainern bleiben jederzeit vorbehalten.
3. Ein Anspruch auf
- einen bestimmten Trainer,
- eine bestimmte Mannschaft,
- bestimmte Einsatzzeiten oder
- eine Mindestanzahl an Spielen besteht nicht.
4. Sportliche Entscheidungen treffen ausschließlich die zuständigen Trainer und die sportliche Leitung.
§ 8 Schnuppertraining
1. Der Verein kann Interessenten kostenlose Schnuppertrainings ermöglichen. Eine Anmeldung erfolgt über die Webseite.
2. Danach ist für eine weitere Teilnahme eine Mitgliedschaft erforderlich.
§ 9 Gesundheit
1. Jedes Mitglied bestätigt, gesundheitlich zur Ausübung des Sports geeignet zu sein.
2. Erkrankungen oder Verletzungen sind dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Verein empfiehlt regelmäßige sportärztliche Untersuchungen.
§ 10 Verhalten im Verein
1. Von allen Mitgliedern wird ein respektvoller und fairer Umgang erwartet. Dem Code of Ethics wird mit der Anmeldung zugestimmt.
§ 11 Kinderschutz
1. Der Fußballverein 1210 Wien bekennt sich zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen [Verlinkung Kinderschutzkonzept]
2. Jegliche Form von Gewalt, Mobbing, Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch wird nicht geduldet.
3. Verdachtsfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
§ 12 Haftung
1. Die Teilnahme am Vereinsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der Verein haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
3. Für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
§ 13 Versicherung
1. Der bestehende Versicherungsschutz über den Verein bzw. den zuständigen Verband ersetzt keine private Unfall- oder Krankenversicherung.
2. Der Abschluss einer privaten Sport-Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 14 Sachbeschädigungen
1. Jedes Mitglied hat mit Vereinseigentum sowie den zur Verfügung gestellten Sportanlagen und Sportgeräten sorgfältig umzugehen.
2. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet das Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei minderjährigen Mitgliedern haften deren gesetzliche Vertreter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
3. Beschädigungen sind dem Trainer oder einem Vereinsfunktionär unverzüglich zu melden.
§ 15 Spielerpass und Verbandsbestimmungen
1. Für alle Spielerinnen und Spieler mit einer Spielberechtigung gelten die Statuten und Bestimmungen des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB), des Wiener Fußball-Verbandes (WFV), der UEFA sowie der FIFA.
2. Die Beendigung der Mitgliedschaft beim Verein führt nicht automatisch zur Freigabe eines Spielerpasses. Für Vereinswechsel und Spielberechtigungen gelten ausschließlich die jeweils gültigen Verbandsbestimmungen.
§ 16 Verbandsstrafen
1. Werden gegen den Verein aufgrund eines schuldhaften Verhaltens eines Mitgliedes oder dessen Begleitpersonen Verbandsstrafen, Gebühren oder Kosten verhängt, kann der Verein diese – soweit gesetzlich zulässig – an den Verursacher weiterverrechnen.
2. Dies gilt insbesondere für Disziplinarstrafen, Spielabbrüche, mutwillige Sachbeschädigungen oder sonstige schuldhaft verursachte Kosten.
§ 17 Foto-, Video- und Medienaufnahmen
1. Im Rahmen des Trainings-, Spiel- und Vereinsbetriebes können Foto-, Film- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
2. Diese dürfen insbesondere für:
- die Vereinswebsite,
- soziale Medien,
- Vereinszeitungen,
- Sponsorinformationen,
- Presseberichte und
- die Vereinschronik verwendet werden.
3. Ein berechtigter Widerruf kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Bereits veröffentliches Material bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 18 Datenschutz
1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft sowie des Trainings-, Spiel- und Vereinsbetriebes. Verarbeitet werden insbesondere Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Kontaktdaten), Mitgliedschafts- und Zahlungsdaten sowie jene Daten, die für die Organisation des Trainings-, Spiel- und Vereinsbetriebes erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung, die Organisation des Trainings- und Spielbetriebes, die Beitragsverwaltung, die Kommunikation mit Mitgliedern und Erziehungsberechtigten sowie zur Erfüllung gesetzlicher und verbandsrechtlicher Verpflichtungen verwendet. Soweit dies für die Durchführung des Spielbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, können personenbezogene Daten an zuständige Sportverbände (insbesondere den Wiener Fußballverband und den Österreichischen Fußball-Bund sowie den Kooperationsverein Football School und Verein zur Förderung von Kinder- und Jugendfußball), Behörden oder sonstige berechtigte Stellen übermittelt werden.
3. Die Bereitstellung der für die Mitgliedschaft erforderlichen personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vereinsbetrieb. Den betroffenen Personen stehen insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der DSGVO zu. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vereins. [Verlinkung Datenschutz 1210 Wien]
§ 19 Kommunikation
1. Vereinsinformationen erfolgen insbesondere über:
- E-Mail,
- Vereins-App,
- Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp),
- Vereinswebsite oder
- Aushänge.
2. Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.
3. Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift versendet wurden.
§ 20 Vereinsbekleidung
1. Bei Meisterschaftsspielen, Turnieren und offiziellen Vereinsveranstaltungen ist die vom Verein vorgeschriebene Spiel- oder Vereinsbekleidung zu tragen.
2. Über Ausnahmen entscheidet die sportliche Leitung oder der jeweilige Trainer.
§ 21 Krankheit und Verletzungen
1. Verletzungen oder längere Erkrankungen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Vorstand kann bei längerer nachgewiesener Sportunfähigkeit und nach Vorlage eines ärztlichen Attests im Einzelfall eine Beitragsreduktion oder das Ruhen der Mitgliedschaft bewilligen.
3. Ein Rechtsanspruch auf eine Beitragsreduktion oder Rückerstattung besteht nicht.
§ 22 Social Media
1. Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang in sozialen Medien.
2. Veröffentlichungen, welche den Verein, seine Mitglieder, Trainer, Funktionäre, Schiedsrichter oder Gegner beleidigen, diskriminieren oder in ihrem Ansehen schädigen, können vereinsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 25 Ausschluss
1. Ein Ausschluss eines Mitgliedes richtet sich nach den Bestimmungen der Vereinsstatuten.
2. Unbeschadet der Statuten können insbesondere grobe Verstöße gegen diese AGB, vereinsschädigendes Verhalten oder wiederholte Verstöße gegen Anordnungen des Vereins zu vereinsrechtlichen Maßnahmen führen.
§26 Haus- und Platzordnung
1. Auf allen vom Verein genutzten Sportanlagen gelten zusätzlich die jeweiligen Haus- und Platzordnungen.
§ 27 Änderungen der AGB
1. Der Vorstand ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben, Verbandsbestimmungen oder organisatorischer Erfordernisse notwendig ist.
2. Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gegeben und treten mit dem bekannt gegebenen Zeitpunkt in Kraft.
§ 28 Schlussbestimmungen
1. Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils gültigen Statuten des Fußballvereins 1210 Wien.
2. Es gilt österreichisches Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.