PLATZORDNUNG

1. Geltungsbereich


Mit dem Betreten der Sportanlage wird diese Platzordnung anerkannt.

Diese Platzordnung gilt für alle Personen auf der Sportanlage, insbesondere für Spielerinnen und Spieler, Eltern, Begleitpersonen, Trainerinnen und Trainer, Vereinsmitglieder, Funktionärinnen und Funktionäre sowie Besucherinnen und Besucher.

2. Fairness und Respekt

Auf der gesamten Sportanlage gilt ein respektvoller und fairer Umgang miteinander.

Beschimpfungen, Drohungen, Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Sexismus oder herabwürdigendes Verhalten werden nicht akzeptiert.

Den Anweisungen des Vereins, der Trainerinnen und Trainer sowie der Platzaufsicht bei sonstigem Platzverweis ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Trainings- und Spielbetrieb

Die Spielflächen dürfen nur von berechtigten Personen betreten werden, insbesondere von Spielerinnen und Spielern, Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie Vereinsverantwortlichen.

Eltern, Begleitpersonen und Zuschauerinnen und Zuschauer haben in den dafür vorgesehenen Bereichen zu bleiben und den Trainings- und Spielbetrieb nicht zu stören.

4. Sauberkeit und Sicherheit

Die Sportanlage, Kabinen, sanitären Anlagen und sonstigen Räume sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Glasflaschen, pyrotechnische Gegenstände, Waffen, waffenähnliche oder sonst gefährliche Gegenstände sind auf der Sportanlage verboten.

5. Alkohol, Rauchen und verbotene Substanzen

Die Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen illegalen Substanzen ist untersagt.

Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

6. Vereinsmaterial und Infrastruktur

Vereinsmaterial, Tore, Bälle, Kabinen, sanitäre Anlagen und sonstige Einrichtungen sind
sorgfältig zu behandeln.

Schäden oder Verunreinigungen sind dem Verein sofort zu melden.

Für etwaige Schäden haftet der Verursacher beziehungsweise dessen Aufsichtsperson (z.B. Eltern).

7. Fotos, Videos und Social Media

Das Fotografieren und Filmen durch Besucher, Eltern und sonstige Personen ist nur erlaubt, soweit die Rechte anderer Personen verhältnismäßig beachtet werden. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Vorgaben der Erziehungsberechtigten einzuhalten.

8. Haftung

Das Betreten und die Benutzung der Sportanlage erfolgen auf eigene Gefahr. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verein verursacht wurde.

9. Verstöße

Wer gegen diese Platzordnung verstößt, kann ermahnt, von der Sportanlage verwiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden. Schwere oder wiederholte Verstöße können polizeilich zur Anzeige gebracht werden, oder weitere vereinsinterne Konsequenzen haben.

10. Schlussbestimmungen

Diese Platzordnung tritt mit Beschluss des Vorstands in Kraft. Der Verein ist jederzeit berechtigt, diese Platzordnung bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen.